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Voryntiq

VQVORYNTIQ

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 13. Juli 2026 · Software- und Automatisierungsleistungen

Hinweis: Diese Bedingungen gelten für Voryntiq. Für Leistungen von AvenioDesign3D gelten getrennte Vereinbarungen. Das individuelle Angebot und der vereinbarte Leistungsumfang haben Vorrang.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Christopher Peters, Voryntiq, Ahrenshooper Str. 29, 13051 Berlin. Diese AGB gelten für Verträge über Softwareentwicklung, Automatisierung, Konfiguration, Beratung, Dokumentation, Einführung und laufende Betreuung.

Das Leistungsangebot von Voryntiq richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Eine Website-Darstellung, Demo oder Erstberatung ist noch kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag entsteht durch Annahme eines individuellen Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung oder übereinstimmende Vereinbarung in Textform.

Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen, Schnittstellen, Datenquellen, Betriebsbedingungen und Übergaben. Erweiterungen und Änderungswünsche sind gesondert zu vereinbaren.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Testdaten, Ansprechpartner, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und rechtmäßig bereit. Er sichert notwendige Daten vor Eingriffen in bestehende Systeme und prüft Ergebnisse innerhalb der vereinbarten Fristen.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung entstehen, können Termine verschieben und nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Festpreise, monatlichen Entgelte oder Stundensätze. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Drittanbieter-, Hosting-, Lizenz- und Verbrauchskosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.

5. Termine und Abnahme

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Bei werkvertraglichen Leistungen stellt Voryntiq die vereinbarte Version zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber teilt wesentliche Abweichungen innerhalb einer angemessenen Prüffrist konkret mit. Unwesentliche Mängel verhindern die Abnahme nicht.

6. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Werkzeuge, allgemeine Bibliotheken, Vorlagen, Methoden und wiederverwendbare Komponenten bleiben bei Voryntiq; der Auftraggeber erhält daran die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte.

Für Open-Source- und Drittsoftware gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Solche Komponenten werden nicht als eigene Software von Voryntiq verkauft.

7. Betrieb, Hosting und Schnittstellen

Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn Betrieb oder Hosting ausdrücklich vereinbart wurden. Für Ausfälle oder Änderungen externer Dienste und Schnittstellen besteht keine Verantwortung, soweit Voryntiq diese nicht verursacht hat. Notwendige Anpassungen können gesondert angeboten werden.

8. Automatisierte Ausgaben und persönliche Freigabe

Automatisierungen und KI-gestützte Funktionen können fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse erzeugen. Verbindliche Preise, Angebote, Verträge, sensible Entscheidungen und rechtlich erhebliche Erklärungen dürfen nur nach persönlicher Prüfung und Freigabe des Auftraggebers verwendet werden, sofern nicht schriftlich ein anderer kontrollierter Ablauf vereinbart wurde.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Geschäfts- und Zugangsdaten angemessen geschützt. Sofern Voryntiq personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO und dokumentieren die technischen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen.

10. Mängel und Support

Voryntiq behebt innerhalb der gesetzlichen oder vereinbarten Frist reproduzierbare Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang. Nicht umfasst sind neue Funktionen, geänderte Anforderungen, Bedienfehler, nicht freigegebene Änderungen durch Dritte oder Störungen außerhalb des vereinbarten Systems.

Beim Anfrage-Autopilot-Starterpaket sind 14 Tage Fehlerkorrektur für den vereinbarten Umfang enthalten. Weitergehende Betreuung richtet sich nach der gesonderten Vereinbarung.

11. Haftung

Voryntiq haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Laufende Betreuung und Kündigung

Monatliche Betreuung beginnt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung. Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, kann sie mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Monats in Textform gekündigt werden.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin der Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.